| Umfrage Energieausweis |
Neueste Umfrage: Etwa 3/4 aller Eigentümer haben noch keinen EnergieausweisEs wird höchste Zeit, den Energieausweis jetzt zu beantragenDie wichtigsten Informationen über den Energieausweis haben wir hier für Sie zusammengestellt:
Der Energieausweis für Gebäude
Anders
als bei Autos
oder Haushaltsgeräten wissen Käufer oder Mieter von Wohnungen und
Häusern nur wenig über deren Energiebedarf. Objektive
Informationen sind Mangelware,
Vergleichsmaßstäbe fehlen. Die Europäische Richtlinie über die
Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden verpflichtet alle
Mitgliedsstaaten
einen Energieausweis für Gebäude einzuführen.
Warum ein Energieausweis? In privaten Haushalten stellen die Heizkosten den größten Anteil der Betriebskosten dar. Noch immer wird in Deutschland ein Drittel des gesamten Primärenergieverbrauchs für die Raumheizung und Warmwasserbereitung aufgewendet. Dennoch ist, anders als bei vielen Haushaltsgeräten und Autos, der Energiebedarf von Gebäuden für deren Nutzer meist eine unbekannte Größe. Verlässliche Informationen über den Energiebedarf sind vor Einzug meist nicht erhältlich, obwohl in der Bundesrepublik ca. dreißig kommunale oder regionale Energie- oder Gebäudeausweise für den Gebäudebestand existieren. Sie weisen jedoch verschiedene Bezeichnungen, Klassifizierungen und Anforderungsgrößen auf. Ein bundesweit unkomplizierter Vergleich zwischen Gebäuden ist so kaum möglich. Lediglich für Neubauten macht die Energieeinsparverordnung von 2002 einen Energiebedarfsausweis zur Pflicht.
Wann müssen Energieausweise ausgestellt werden?
Wenn
Gebäude oder
Gebäudeteile (Wohnungen, Nutzeinheiten) neu gebaut, verkauft,
verpachtet oder vermietet oder geleast
werden. Dem potenzienellen Käufer oder Mieter ist auf Nachfrage eine
Kopie des Energieausweises auszuhändigen. Ein Energieausweis ist im Regelfall 10 Jahre gültig.
Für
kleine Gebäude
mit weniger als 50 m² Nutzfläche und für denkmalgeschützte Gebäude
müssen keine Energieausweise ausgestellt werden. Ab wann brauchen Gebäude- oder Wohnungseigentümer einen Energieausweis?
Für
Neubauten und
wesentliche Umbauten ist ein Energiebedarfsausweis heute schon
Pflicht.
Wer hat Anspruch auf einen Energieausweis? Eigentümer oder Käufer eines Neubaus erhalten den Energieausweis von ihrem Architekten oder Bauträger. Potenzielle Mieter oder Käufer sollten sich den Energieausweis z. B. vor Vertragsverhandlungen vom Gebäudeeigentümer vorlegen lassen. Sie müssen hier aber u.U. selbst aktiv werden. Nach der EnEV 2009 muss der Eigentümer den Energieausweis spätestens auf Verlangen „zugänglich machen“, er ist jedoch nicht verpflichtet, den Energieausweis von sich aus aktiv ins Verkaufs- oder Vermietungsgespräch einzubringen.
Wie wird der Energiebedarf im Energieausweis berechnet?
Für
Neubauten sowie
bei Modernisierungen, An- oder Ausbauten in deren Verlauf eine
ingenieurmäßige Berechnung des
Energiebedarfs des gesamten Gebäudes erfolgt, müssen Energieausweise
auf
der Grundlagedes berechneten Energiebedarfs ausgestellt werden. „Quelle: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)“ 08.06.2007
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